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Der Landesangelverband Brandenburg
informiert:

Der Weg vom Erlass einer Verordnung auf
Bundesebene bis zur praktischen Umsetzung vor Ort, durch die zuständigen
Behörden, lässt auf jeder Entscheidungsebene einige
Interpretationsmöglichkeiten offen.
So auch bei der Eindämmungsverordnung-SARS-CoV-2-EindV vom 23. März
2020, in welcher die Regeln zum Aufenthalt im öffentlichen Raum
festgeschrieben sind.
In unserem Beitrag
„Angeln als Ausgleich in Krisenzeiten“ vom
vergangenen Montag haben wir den Standpunkt vertreten, dass die genannte
Verordnung auch weiterhin den Spielraum lässt, das Mit-arbeiter von
Ordnungsämtern Anglern die Ausübung der Angel-fischerei untersagten und
sie vom Gewässer verwiesen, haben wir die Staatskanzlei des Landes
Brandenburg daraufhin um eine Klärung der Situation gebeten.
Auf unsere Anfrage erhielten wir die Auskunft, dass das individuelle
Angeln auch weiterhin zulässig bleibt. Die Regeln zum Aufenthalt im
öffentlichen Raum sind dabei unbedingt einzuhalten. Individuelles Angeln
die Möglichkeit, den Mindestabstand von 1,5 Metern selbstständig um ein
Vielfaches zu erweitern. Gewässer in Innen-städten, in Parks und
parkähnlichen Anlagen, die auch von anderen Erholungssuchenden zur
Freizeitgestaltung genutzt werden, bieten in diesen Zeiten nicht die
optimalen Möglichkeiten, menschlichen Kon-takten untereinander aus dem
Weg zu gehen und man sollte dort auf das Angeln verzichten.
Wir verfügen über genügend Gewässer, an denen ein Zusammen-treffen mit
anderen sich im Freien bewegenden Bürgern als sehr unwahrscheinlich
erscheint. Der beste und erfolgreichste Angler ist in der Regel der, der
mit seiner Umgebung verschmilzt und kaum wahrzunehmen ist. Die
mitgeführte Ausrüstung sollte auf ein absolutes Minimum reduziert
werden. Wetterschutzvorrichtungen, Liegen und andere mit großem Aufwand
ans Gewässer transportierte Aus-rüstungsgegenstände, lassen den Verdacht
aufkommen, dass es sich um einen campingartigen, unzulässigen Aufenthalt
in der freien Landschaft handelt.
Es ist selbstverständlich, sollten wir von der Polizei oder anderen
staatlichen Ordnungskräften angesprochen werden, korrekt und höflich zu
reagieren und, wenn wir sie von der Rechtmäßigkeit unseres Handeln nicht
überzeugen können, ihren Anweisungen Folge zu leisten. Missverständnisse
lassen sich nachfolgend zielorientierter klären.
Wir sind in dieser schwierigen Zeit bis jetzt, im Gegensatz zu anderen
Personengruppen, die ihren Sport oder ihr Hobby in der freien Natur
ausüben, in der vorteilhaften Situation, wenn auch mit Ein-schränkungen,
der Angelfischerei weiter nachgehen zu können. Wir sind dabei aber auch
verpflichtet, auf unsere Mitmenschen Rücksicht zu nehmen.
Andreas Koppetzki
Hauptgeschäftsführer des
Landesanglerverbandes Brandenburg e.V.
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